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   BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94   

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BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94 (https://dejure.org/1998,1929)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94 (https://dejure.org/1998,1929)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 1998 - 1 BvR 1711/94 (https://dejure.org/1998,1929)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesundheitsgefährdende Schadstoffbelastung als Mangel

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 537 Abs. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Nichtbeachtung der Vorlagepflicht zur Herbeiführung eines Rechtsentscheids; Mietminderung und Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen schadstoffbedingter Gesundheitsschäden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • mietgerichtstag.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grenzwerte und technische Normen im Gewährleistungsrecht (Prof. Dr. Friedemann Sternel)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 519
  • NZM 1999, 302
  • ZMR 1998, 687
  • WM 1998, 657
  • GE 1998, 1208
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Traunstein, 04.08.1994 - 1 S 2198/94

    Mietminderung bei PCP-Belastung unter den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94
    das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 4. August 1994 - 1 S 2198/94 -.

    Das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 4. August 1994 - 1 S 2198/94 - verletzt Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

  • BGH, 03.10.1984 - VIII ARZ 2/84

    Berechtigtes Interesse des Mieters an der Aufnahme dritter Personen in die

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94
    Die Auslegung einer Rechtsvorschrift ist aber eine einem Rechtsentscheid zugängliche Rechtsfrage (BGHZ 84, 345 ; 92, 213 ).
  • BGH, 08.07.1982 - VIII ARZ 3/82

    Verzinsung der Barkaution

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94
    Die Auslegung einer Rechtsvorschrift ist aber eine einem Rechtsentscheid zugängliche Rechtsfrage (BGHZ 84, 345 ; 92, 213 ).
  • BGH, 27.03.1972 - VIII ZR 177/70

    Vertragsschluß - Mieträume - Pachträume - Gefahrenquelle - Mangel - Selbes

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94
    Gestützt wird diese Ansicht durch die - freilich nicht auf den Wechsel einschlägiger Standards gemünzte - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß schon das objektive Vorhandensein einer Gefahrenquelle bei Vertragsschluß die Rechtsfolgen des § 537 BGB auslöst, selbst wenn sie in diesem Zeitpunkt noch gar nicht hervorgetreten und auch nicht erkennbar war (BGH, NJW 1972, S. 944 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94
    a) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht läßt (BVerfGE 76, 93 ; 87, 282 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94
    a) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht läßt (BVerfGE 76, 93 ; 87, 282 ).
  • OLG Hamm, 25.03.1987 - 30 REMiet 1/86

    Verseuchung des Untergrunds einer Mietwohnung durch giftige Chemikalien als

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94
    Die Frage, welcher Zustand der Mietsache vom Vermieter vertraglich geschuldet wird, betrifft zwar weitgehend die konkrete Vertragsgestaltung und damit den Einzelfall; jedoch schließt das nicht grundsätzlich aus, generalisierende Regeln hierzu aufzustellen (vgl. OLG Hamm, WuM 1987, S. 248 ).
  • LG Hamburg, 05.02.1991 - 16 S 22/88

    Mietminderung bei Bleihaltigkeit der Leitungswasserrohre ohne nachgewiesene

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94
    Dies gilt um so mehr, als es vereinzelt bereits Entscheidungen gab, die, ohne dies weiter zu problematisieren, bei einem Wandel der Standards auf die im Entscheidungszeitpunkt bestehenden abstellten (vgl. LG Hamburg, WuM 1991, S. 161 ff.; LG Frankfurt, ZMR 1990, S. 17 f.).
  • LG Darmstadt, 08.01.1997 - 7 S 159/96
    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94
    Deshalb spricht vieles dafür, das - unveränderte - Fehlen der gesundheitlichen Unbedenklichkeit als Mangel zu verstehen und einen solchen nicht nur in der Abweichung von Standards zu sehen, die nach heutigem Erkenntnisstand verfehlt sind und den Vertragsparteien in der Regel ohnehin unbekannt waren (so inzwischen LG Darmstadt, DB 1997, S. 1557; vgl. auch Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl. 1996, Rn. 392; Mutter, ZMR 1995, S. 189 ; Staudinger-Emmerich, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 13. Bearbeitung 1995, § 537 Rn. 18 und 21).
  • AG Hamburg, 10.05.2006 - 46 C 108/04

    Mietminderung bei Überhitzung einer Dachgeschosswohnung in den Sommermonaten

    Bei allen technischen Normen und Regelwerken, die dem Gesundheitsschutz dienen, ist im einzelnen sehr genau zu prüfen, ob es genügt, hier die Regeln und Werte zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes einzuhalten, oder ob es gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. WuM 1998, Seite 657) geboten ist, im Hinblick auf bestehende, nach neuesten Standards bekannte konkrete Gesundheitsgefahren auf die Einhaltung dieser aktuellen Standards abzustellen.
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08

    Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache,

    War ein Bauteil aufgrund seiner fehlerhaften Beschaffenheit bei Vertragsschluss allerdings bereits in diesem Zeitpunkt für die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache ungeeignet und damit unzuverlässig, liegt ein anfänglicher Mangel vor (Hübner/Griesbach/Schreiber in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann Geschäftsraummiete 2. Aufl. Kap. 14 Rdn. 316; Staudinger/Emmerich BGB [2006] § 536 a Rdn. 3, 8; BGH Urteil vom 27. März 1972 - VIII ZR 177/70 - NJW 1972, 944, 945; BVerfG NJW-RR 1999, 519, 520).
  • LG Dresden, 25.02.2011 - 4 S 73/10

    Ansprüche eines Mieters auf Schadensersatz aufgrund der behaupteten

    Diese Auffassung ist indirekt auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden (Kammerbeschluss vom 04.08.1998, 1 BvR 1711/94).
  • LG Frankfurt/Oder, 28.05.2010 - 6a S 126/09

    Außenbriefkasten ist keine Vermieterpflicht!

    Eine Handlungspflicht des Vermieters in diesem Sinne ist bislang nur anerkannt, wenn sich wohnungsbezogene technische oder medizinische Normen geändert haben, die die sonst drohende Gesundheitsgefährdung der Bewohner verhindern sollen (BVerfG NZM 1999, 302; BayObLG NZM 1999, 899; Sternel VII RN 71 ff mwN).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - 24 U 251/18

    Über Bleirohre muss aufgeklärt werden!

    Deshalb ist bereits das Fehlen der gesundheitlichen Unbedenklichkeit als Mangel einer Mietsache zu verstehen (vgl. BVerfG, Kammer-beschluss vom 4. August 1998 - 1 BvR 1711/94, Rz. 18 mwN; siehe auch Münch in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, Stand: 01. Dezember 2016, § 536 BGB Rn. 62).
  • OLG Hamm, 13.02.2002 - 30 U 20/01

    Minderung des Mietzinses wegen Asbestkontaminierung des Mietobjektes; Eintritt

    Hinsichtlich des Zeitpunktes für die Beurteilung dessen, was an Schadstoffen hinzunehmen ist, ist bei einem Mietverhältnis auch zur Überzeugung des Senates nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern auf den der jeweiligen Rechtsfolge abzustellen; die Veränderung von Anschauungen in Bezug auf Gesundheitsrisiken ist bei langfristigen Schuldverhältnissen, wie einem Mietverhältnis, zu berücksichtigen (so auch BayObLG, NZM 1999, 899; vgl. auch BVerfG, NZM 1999, 302).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 U 12/01

    Mängel angemieteter Büroräume wegen Einbruchsserie und unzureichende

    Soweit in der jüngeren Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass eine bei Mietbeginn als mangelfrei eingestufte Mietsache sich durch Änderung des wissenschaftlich-technischen Standards nachträglich als mangelhaft erweisen könne (vgl. BVerfG, NZM 1999, 302; BayObLG NZM 1999, 899), betrifft diese den Schutz des Mieters vor Gesundheitsgefahren durch Überschreitung nachträglich verschärfter wissenschaftlicher Grenzwerte.
  • StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455

    Erfolglose Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots, der Garantie

    Zu den Vorlagepflichten gehört auch die hier von der Antragstellerin als verletzt gerügte Pflicht nach § 541 ZPO a.F., einen Rechtsentscheid in Fragen des Mietrechts herbeizuführen, wenn von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder eines Oberlandesgerichts abgewichen wird oder eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden ist, die durch Rechtsentscheid noch nicht entschieden ist (vgl. StGH, Beschluss vom 08.10.1997 - P.St.1269 -, StAnz.1 997, S. 3334; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. ZMR 1998, S. 687).

    Art. 20 Abs. 1 HV ist erst verletzt, wenn die Auslegung und Anwendung des maßgeblichen einfachen Rechts willkürlich ist oder das Gericht Bedeutung und Tragweite des Rechts auf den gesetzlichen Richter grundlegend verkennt (vgl. StGH, Beschluss vom 08.10.1997 - P.St. 1269  -,a.a.O.; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt ZMR 1998, S. 687).

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 10 U 24/08

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Brandschadens durch den Mieter eines

    Ein Anspruch auf Anpassung veralteter technischer Anlagen an neuere Standards wird dem Mieter - abgesehen von den Fällen einer (akuten) Gesundheitsgefährdung - nicht zugebilligt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.8.1998, GE 1998, 1208= NZM 1999, 302 = WuM 1998, 657 = ZMR 1998, 687; OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.6.2002, DWW 2004, 295 = GE 2002, 1058 = GuT 2003, 89 = NZM 2002, 737 = OLGR 2004, 502 = ZMR 2002, 819, rk.
  • LG Frankfurt/Main, 04.05.1999 - 11 S 426/98
    Das ist unabhängig davon, ob sich diese Veränderungen aus dem Innenverhältnis ergeben oder z.B. auf Gesetzesänderungen beruhen, die für die Ausgestaltung des Mietverhältnisses maßgebend sind (z.B. Änderungen der Umwelt-Standards, BVerfG, WuM 1998, 657 ).
  • AG Karlsruhe, 16.12.2004 - 8 C 240/04

    Wohnraummiete: Lärmbelästigung als Mietmangel; maßgebliche Schallschutznormen

  • OLG Brandenburg, 16.02.2021 - 6 U 180/19

    Trinkwasseranschluss: Plattenbauten bedürfen Stand der Technik, aber wer zahlt?

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